AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der MÜPRO GmbH


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle von MÜPRO GmbH („MÜPRO“) mit Kunden abgeschlossenen Verträge. Unsere Kunden sind keine Verbraucher iSd § 1 KSchG. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verlautbarte Fassung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sollten diese dennoch zur Anwendung kommen, kommt bei entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Kunden kein Vertrag zustande, wenn die Unterschiede bzw. Gegensätze wesentliche Vertragspunkte betreffen. Sind nur Nebenpunkte betroffen, kommt der Restvertrag zustande. 

2. Preise, Unterlagen

Es gelten die Verkaufspreise, die in unserer jeweils gültigen Preisliste genannt sind. Unsere Preise verstehen sich ab Lager ohne gesetzliche Umsatzsteuer und ohne Lieferkosten. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO. Die Preise der von uns unterbreiteten Angebote gelten nur bei Bestellung innerhalb von vier Wochen. Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer und Rechenfehler gelten nicht. 

Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen und Prospekte, sowie Abbildungen, Zeichnungen und Artikelbeschreibungen sind nicht verbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gewichts- und Maßangaben sowie die Angaben über technische Ausstattung sind unverbindlich. Kurzfristige Änderungen und Ergänzungen bleiben insoweit vorbehalten. Angaben zur Festigkeit können nur als unverbindliche Richtwerte angesehen werden, die durch Prüfungen anhand statischer Belastungsversuche ermittelt worden sind. 

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen behält sich die MÜPRO GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. MÜPRO ist verpflichtet, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

3. Vertragsabschluss 

Angebote von MÜPRO sind grundsätzlich freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch MÜPRO zustande. Bei Angeboten von MÜPRO mit Bindungswirkung kommt der Vertrag mit dem fristgerechten Zugang der Annahme durch den Kunden bei MÜPRO zustande. 

Nebenabreden und Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Geschäftsleitung von MÜPRO oder deren Bevollmächtigten schriftlich bestätigt wurden.

4. Lieferung 

Lieferungen im Inland erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wenn mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, wählen wir die Versandart aus. Grenzüberschreitende Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden grundsätzlich ab Werk. Expresskosten gehen zu Lasten des Käufers. Für Aufträge im Nettowarenwert unter EUR 75,- berechnen wir ein Handlingpauschale von EUR 12,50 (exkl. USt.). Ist eine spezielle Verpackung der Ware notwendig oder gewünscht, wird diese zu Selbstkosten berechnet. Bei der Beauftragung von Sonderanfertigungen und nicht lagergeführten Artikeln ist zu beachten, dass produktionsbedingte Abweichungen von ±10% entstehen können, die dann zu einer Auftragsanpassung unsererseits führen können. Lagerartikel werden grundsätzlich in Originalpackungen geliefert. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Ausnahmsweise vereinbarte Anbruchlieferungen werden mit 30% Anbruchzuschlag, jedoch mindestens mit EUR 7,50, beaufschlagt. Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Ermessen. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch nur verbindlich, wenn sie als verbindlich zugesagt werden. Lieferungen erfolgen an den vereinbarten Ort, sofern nicht nachträglich schriftlich ein anderer Lieferort vereinbart wird. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. 

Wird ein Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten, kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten.

5. Höhere Gewalt 

Nicht in der Sphäre von MÜPRO liegende Hindernisse bei der Erfüllung des Vertrages, insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, wie insbesondere Streiks, Epidemien oder Pandemien, Importsperren, Transportschwierigkeiten, Halbfertigerzeugnis- und Rohstoffmangel, entbinden uns von der Erfüllungspflicht. Die Lieferfrist verlängert sich, solange das Ereignis höherer Gewalt andauert. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag, oder zur Lieferung oder Übernahme einer reduzierten Menge an Waren berechtigt. 

6. Gewährleistung und Haftung 

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Vereinbarungen: Offensichtliche Mängel müssen, bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung, innerhalb einer Woche nach Lieferung, und bevor ein Einbau erfolgt, schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Sendung als geprüft und genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Entdeckung, bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens sechs Monate nach Übergabe der Ware. 

Gewährleistungsansprüche erfüllen wir nach unserer Wahl durch Verbesserung bzw. Nachbesserung (Ersatzlieferung), Kauf¬preisminderung oder Wandlung, sofern der Kunde nachweist, dass der Mangel zum Lieferzeitpunkt schon bestanden hat. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Verbesserungsmaßnahmen hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Gewährleistung befreit.

Für leichte Fahrlässigkeit wird - ausgenommen bei Personenschäden - nicht gehaftet. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss der Kunde beweisen. Die von uns bei den gelieferten Waren erteilten Anweisungen zur Benutzung sind unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung dieser Anweisungen oder bei Nichtbeachtung von behördlichen Zulassungsbedingungen entfällt jede Haftung unsererseits. Für Schäden, die ihre Ursache in einer ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung der gelieferten Ware, einer fehlerhaften Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, in natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Austausch von Werkstoffen, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen haben, wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenem Gewinn und Verluste oder Kosten im Zusammenhang mit der Verwendung eines Produktes oder der Verfügbarkeit einer Leistung für irgendeinen Zweck, ist ausgeschlossen. Allfällige Ersatzansprüche sind jedenfalls auf den Auftragswert der betreffenden Lieferung oder Leistung begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren, außer bei Vorsatz, innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

7. Zahlungen

Der Kunde kann den Kaufpreis per Banküberweisung oder in bar bezahlen. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur unmittelbar an uns geleistet werden. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall nur bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren und bei nicht ausreichender Bonität Vorauskassa zu verlangen. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen binnen 21 Tagen ab Rechnungsdatum in EURO fällig. Der Kunde wird im Verzugsfalle mit Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. belastet. 

Aufrechnung und Zurückbehaltung sowie jeder Abzug durch den Kunden, aus welchem Grunde immer, sind ausgeschlossen. 

Die Übergabe von Wechseln bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung unserer Geschäftsführung oder deren Bevollmächtigten. Wechsel werden unter Vorbehalt des Gegenwerteingangs gutgeschrieben. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Bezahlung aller uns aus dem Kaufvertrag zustehenden Forderungen gegenüber dem Kunden sowie bis zur endgültigen Bezahlung aller in der Vergangenheit liegenden oder etwa noch später erfolgenden Warenlieferungen bleiben die gelieferten Gegenstände unser Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet oder weiterverkauft werden. 

Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist der Kunde verpflichtet, die Ware vor Einleitung des Verfahrens jedem Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise als unser Eigentum kenntlich zu machen. Der Kunde ist vor der endgültigen Befriedigung unserer Forderungen nicht berechtigt, die Ware sicherheitshalber zu übereignen oder zu verpfänden. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen sowie anderen Zugriffen und Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu verständigen 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir unter Rücktritt vom Vertrag zur Rückforderung der gelieferten Ware berechtigt und der Kunde unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Kunde. 

Der Kunde tritt im Falle einer Weiterveräußerung bereits bei Vertragsabschluss alle ihm daraus gegen Dritte entstehenden Forderungen und Ersatzansprüche in Höhe der offenen Kaufpreisschuld an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu nennen, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten. Sämtliche Kosten, die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. 

9. Rücknahme

Bei Stornierung oder Umtausch werden nur original verpackte, lagermäßig geführte Artikel zurückgenommen. Eine Gutschrift erfolgt in Höhe des Nettowarenwertes abzüglich der uns entstandenen Kosten. Hin- und Rückfracht gehen zu Lasten des Käufers. Sonderanfertigungen sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

10. Gültigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden,  wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

11. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von MÜPRO in Wien. Bei Auslandslieferungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des IPR und des UN-Kaufrechtes anzuwenden.


Fassung Jänner 2021